Einleitung und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge an Jawortfoto, vertreten durch Ingo Christ und im Folgenden Auftragnehmer genannt.
Erteilt werden Aufträge von Interessenten, denen durch den Auftragnehmer ein Angebot erstellt wurde, im Folgenden Auftraggeber genannt.
Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im Folgenden der Männliche Genus verwendet. Gemeint sind stets alle Geschlechter.
Auftragserteilung
Aufträge von Auftraggebern an den Auftragnehmer kommen wie folgt zustande:
Dem Auftraggeber wird durch den Auftragnehmer ein schriftliches Angebot erstellt. Will der Auftraggeber dieses Angebot annehmen, sendet er dieses Angebot unterschrieben
digital oder per Post an den Auftragnehmer. Dadurch erklärt der Auftraggeber bindend seinen Willen dem Auftragnehmer den angebotenen Auftrag zu den angebotenen Konditionen zu erteilen. Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag nun zurückziehen, muss er den Auftrag dennoch zu den genannten Konditionen bezahlen.
Das Angebot gilt erst als durch den Auftragnehmer angenommen, wenn der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung ausspricht. Dies kann digital oder postalisch erfolgen.
Sollte eine Anzahlung vereinbart worden sein, gilt der Auftrag erst als durch den Auftragnehmer angenommen, wenn die Anzahlung fristgerecht geleistet wird.
Bildrechte
Dem Auftraggeber ist es gestattet die übergebenen Bildaufnahmen privat weiterzugeben. Sollte der Auftraggeber die Bildaufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder Instagram – veröffentlichen bzw. teilen, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer „Jawortfoto“ als Urheber der Aufnahmen zu kennzeichnen und insbesondere auf Facebook und Instagram das jeweilige Profil des Auftragnehmers zu verlinken.
Ebenso dürfen Bildaufnahmen nur so veröffentlicht bzw. geteilt werden, wie sie vom Auftragnehmer übergeben wurden.
Eine Weiterbearbeitung der Bildaufnahmen vor der Veröffentlichung, beispielsweise durch sogenannte Filter, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass auch Personen, denen er Bildaufnahmen weitergibt vorangegangene Regelung befolgen.
Dem Auftragnehmer ist es gestattet die bei einem Auftrag entstandenen Bildaufnahmen zur Eigenwerbung digital und gedruckt zu verwenden. Dabei können auch andere Personen, als der Auftraggeber abgebildet sein. Der Auftraggeber hat dafür die Einwilligung aller bei diesem Auftrag möglicherweise abgebildeten Personen einzuholen und bestätigt dies durch Erteilung des Auftrages an den Auftragnehmer.